Weichen für Abiturprüfung 2012 richtig gestellt

Im Jahr 2012 legen die Schüler des ersten Jahrgangs G8 zeitgleich mit dem letzten Jahrgang G9 eine gemeinsame Abiturprüfung ab. Rechtzeitig vor dem Eintritt der beiden Jahrgänge in die Kursstufen zum Schuljahr 2010/2011 wurden alle Weichen in die richtige Richtung gestellt.

Lerninhalte für die Abiturprüfung 2012

Die Schulen haben mehr als ein Schuljahr Zeit, sich ausführlich auf die gemeinsamen Kursstufen und das Abitur 2012 vorzubereiten.

Unterrichtsversorgung in den gemeinsamen Kursstufen

Die 380 Gymnasien des Landes erhalten zum Schuljahr 2010/11 rund 70 Deputate und zum Abiturjahr 2011/12 weitere rund 115 Deputate. Damit sind die notwendigen Lehrerstellen bereit gestellt; die Gymnasien sind gut gerüstet sind. Die Zusatzbelastungen enden mit dem Abschluss der Abiturprüfung 2012. Die Schulleitungen haben die Aufgabe, rechtzeitig für einen passgenauen Einsatz der Fachlehrkräfte Vorsorge zu treffen. Mit dem zuständigen Schulträger, also der Kommune, können sie frühzeitig die voraussichtliche Raum- und Lernmittelsituation erörtern und im Bedarfsfall Lösungen herbeiführen.

Entlastung für Oberstufenberater
Der mit den gemeinsamen Kursstufen verbundene höhere Beratungs- und Organisationsaufwand wegen einer deutlich größeren Anzahl von Kursstufenschülern bedarf größerer Personalressourcen: Für die Oberstufenberatung aller rund 27.600 G8-Schüler, die im Schuljahr 2009/10 die Klasse Zehn besuchen werden, fällt ein zeitlich begrenzter Zusatzbedarf von 1.253 Lehrerwochenstunden oder zirka 50 Deputaten an. Eine Entlastung für die Oberstufenberatung erfolgt ab dem 1. Februar 2010; sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen leider nicht früher möglich.
In der Zeit der gemeinsamen Kursstufen und des Abiturs 2012 werden weitere Entlastungen für die Gymnasien geschaffen: Die gymnasiale Lehrerfortbildung berücksichtigt die besonderen Bedingungen an den Schulen in den gemeinsamen Kursstufen: Der Abiturzeitraum 2012, also die erste Hälfte des Kalenderjahres 2012, wird von gymnasialen Fortbildungen weitgehend freigehalten.

Im gesamten Zeitraum der gemeinsamen Kursstufen wird die Belastung für Lehrkräfte durch Fortbildungen so gering wie möglich gehalten. In allen Fächern mit Schwerpunktthemen in der schriftlichen Abiturprüfung ist in gewissen Abständen ein Wechsel üblich. Ein solcher Schwerpunktthemenwechsel soll beim Abitur 2013 vermieden werden. Auswirkungen auf den Fachraumbedarf, insbesondere hinsichtlich des naturwissenschaftlichen Profils und des neuen Unterrichtsfaches Naturwissenschaft und Technik (NwT), sind nicht zu erwarten.

Das bewährte dreistufige Korrekturverfahren soll auch im Abi 2012 angewandt werden. Die Prüfungsordnung sieht für das Abitur 2013 erstmals in den „Modernen Fremdsprachen“ eine Kommunikationsprüfung als Teil der schriftlichen Abiturprüfung vor. Wiederholern des Abiturs 2013 ist ein Wahlrecht einzuräumen. Statt der Kommunikationsprüfung können ihm die verkürzten schriftlichen Aufgaben des neuen Aufgabenformats der Abiturprüfung in den „Modernen Fremdsprachen“ gestellt werden.


Nachtragshaushalt 2010/2011

· Mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2010/11, der am 28. Juli 2010 abschließend im Plenum behandelt wird, setzen wir die Regierungserklärung zügig und konsequent um. Die Nettokreditaufnahme wird um 50 Millionen Euro in 2011 abgesenkt. Damit werden wichtige Signale gesetzt: Auf der einen Seite Investitionen in Bildung und Forschung, um die Zukunftsfähigkeit des Landes weiter zu erhöhen. Auf der anderen Seite wird mit der Rückführung der Neuverschuldung ein Signal der Konsolidierung gesetzt. Da wir infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise nach wie vor von erheblichen Steuermindereinnahmen ausgehen müssen, kommt es darauf an, Investitionen und Haushaltskonsolidierung punktgenau und zielgerichtet auszutarieren.


· Investitionen in Bildung
Zur Absenkung des Klassenteilers in den Grundschulen von 31 auf 28 werden 810 neue Stellen geschaffen. Damit werden die Schulklassen verkleinert. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass der Bildungserfolg junger Menschen gerade in den ersten Jahren der schulischen Bildung gelegt wird. Daher werden auch für pädagogische Assistenten an Grundschulen insgesamt 13,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem werden erste Ergebnisse des Sonderausschusses zum Amoklauf von Winnenden umgesetzt und zur Prävention 30 zusätzliche Stellen zur Verstärkung der schulpsychologischen Beratung geschaffen. Im Nachtragsentwurf werden auch bis zu 15 Millionen Euro für Verbesserungen der Sicherheit an Schulen umgeschichtet.

· Stärkung der Forschung und Lehre
Für das Ausbauprogramm ‚Hochschule 2012’ werden weitere 300 Professorenstellen und 50 Stellen für die Hochschulinfrastruktur im Nachtragsentwurf bewilligt. Damit werden rund 4.000 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen, um die Hochschullandschaft auf höhere Bewerberzahlen von Schulabgängern infolge des doppelten Abiturjahrgangs vorzubereiten. Dies geschieht kumulativ zum bisherigen Ausbauziel von 16.000 Studienanfängerplätzen, so dass nun insgesamt 20.000 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen würden. Schon jetzt werden im Landeshaushalt jährlich rund 13 Milliarden Euro und damit rund 38 Prozent für Bildung und Forschung ausgeben.

Nachtragshaushalt 2010/2011 – weitere Punkte:

· Dienstrechtsreform
Im Zuge der Dienstrechtsreform werden rund 40 Millionen Euro für strukturelle Verbesserungen zur Verfügung gestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Verbesserungen in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen der jeweiligen Laufbahnen. Durch die nun möglichen Maßnahmen können spürbare Verbesserungen erreicht werden. Zudem sind für den Bereich der Gesundheitsprävention in der Landesverwaltung 6 Millionen Euro im Nachtrag vorgesehen.

· Konsolidierung des Haushalts
Ein Schwerpunkt des Haushalts ist das Signal der Haushaltskonsolidierung. Wir wollen die Neuverschuldung um 50 Millionen Euro im Vergleich zum Doppelhaushalt 2010/11 absenken. Das ist mehr, als das saldierte Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 2010 mit einem Plus in 2010 von 229 Millionen Euro und einem Minus in 2011 von 208 Millionen Euro. Das heißt, wir lassen auch in unseren Sparbemühungen nicht nach. Deutlich wird dadurch, dass wir einerseits die Neuverschuldung zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen brauchen. Andererseits nutzen wir aber gewonnene Spielräume, um die alternativlose Kreditaufnahme soweit wie möglich abzusenken.


Frauen in der Wirtschaft

Die gleichwertige Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu ermöglichen ist ein wichtiger Faktor für die Wirtschaft in Baden-Württemberg. Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Fachkräftemangels ist eine bessere Einbindung von Frauen in die Erwerbstätigkeit und die konkretere Nutzung dieses Fachkräftepotenzials ein wichtiges gesellschaftliches und wirtschaftspolitisches Ziel.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist vornehmlich der weitere Ausbau der Kleinkinder- und Kinderbetreuung erforderlich. Ein verbessertes Betreuungsangebot ermöglicht mehr Frauen die Wahlfreiheit, auch nach der Geburt eines Kindes der beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine verbesserte Beteiligungschance von Frauen ist es, Unternehmen dahingehend zu sensibilisieren und zu unterstützen, eine familienfreundliche Personalpolitik zu implementieren, die es Frauen und Männer ermöglicht Familie und Beruf zu vereinbaren.

Es wurden bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um diese wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen. Diese sind:

MINT-Programm

Mit der Initiative „Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, die im März 2010 startete sollen Frauen auf ihrem Berufsweg unterstützen und ermutigt werden, auch Berufe im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich aufzugreifen. Mit der Initiative sollen insbesondere die Karriereförderung und die Wiedereinstiegschancen von Frauen im MINT-Bereich verbessern sowie strukturelle Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimieren.

Frauen in Führungspositionen

Trotz des hohen Bildungsniveaus schaffen es Frauen bislang nur selten in die Top-Positionen der Wirtschaft. Derzeit sind nur 22 Prozent aller Führungspositionen in Baden-Württemberg mit Frauen besetzt. Daher werden mit verschiedenen Maßnahmen Frauen, die in kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind, auf dem Weg in eine Führungsposition unterstützt. Zentral ist dabei die Begleitung von Veränderungsprozessen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung auf betrieblicher Ebene.  Zudem tritt die CDU-Landtagsfraktion dafür ein, dass Frauen verstärkt in mitbestimmenden Aufsichtsrat-Gremien vertreten sind.


Die Werkrealschule – Ein Erfolgsmodell für Baden-Württemberg

Zum Schuljahr 2010/11 starten insgesamt 525 neue Werkrealschulen – dar-unter 119 Einrichtungen, die sich auf mehrere Standorte verteilen und auf erfolgreiche Kooperationsvereinbarungen der kommunalen Schulträger beruhen. Damit ist die Werkrealschule auf Anhieb die Schulart mit den meisten Standorten im Land geworden. Eine zwingende Einführung der Werkrealschule zum Beginn des Schuljahres 2010/11 hat es aber nicht gegeben. Und: Keine Hauptschule wird oder wurde gegen den Willen des Trägers geschlossen. Im Gegenteil: Bestehende einzügige Hauptschulen, die schon heute eine 10. Klasse vor Ort haben, können sich zur Werkrealschule entwickeln – sofern eine Mindestschülerzahl von 16 erreicht wird. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für die zweizügigen Werkrealschulen. Auch Hauptschulen, die weder alleine noch in Kooperation zur Werkrealschule werden können bestehen bleiben. Sie erhalten allerdings nicht die neue Bezeichnung. Inhaltlich müssen sie sich dem neuen Konzept der Werkrealschule anpassen, damit der Wechsel jederzeit auf die Werkrealschule möglich bleibt. Sie schließen mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ab. Sie haben aber die Möglichkeit, zu jedem späteren Zeitpunkt die Kriterien für eine Werkrealschule noch zu erfüllen.

Zentrales Ziel der Werkrealschule ist der Erhalt eines wohnortnahen, differenzierten und qualitativ hochwertigenBildungsangebots. Alle Schüler sollen überall Im Land den Zugang zur Werkrealschule erhalten (Ganztagsangebot – auf Wunsch des Schulträgers; schülerindividuelle Förderung bereits ab Klassenstufe 5; Schulabschluss der „Mittleren Reife“). Kleine Hauptschulen, die die Bildungsangebote der Werkrealschule nicht allein bereitstellen können, können regionale Kooperationen bilden. Es handelt sich damit um ein Konzept gerade für den ländlichen Raum, wo sich vor allem die kleinen Hauptschulstandorte befinden, die aufgrund sinkender Schülerzahlen kurz- bzw. mittelfristig keine Perspektive mehr hätten. Sie bietet die richtige Balance zwischen einer an den örtlichen Möglichkeiten ausgerichteten Schulentwicklung und einer pädagogisch gut begründeten Mindestgröße von zwei Parallelklassen. Die Werkrealschule passt sich der Region an. Der CDU-Landtagsfraktion ist dies in Verantwortung für den ländlichen Raum sehr wichtig.

Das Markennzeichen der Werkrealschule ist die Berufsorientierung! Die baden-württembergische Wirtschaft erkennt die Leistungsstärke der neuen Werkrealschule und erwartet gut ausgebildete Absolventen für eine duale Berufsausbildung. Dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kann mit diesem berufsorientierten Bildungsangebot wirksam begegnet werden. Die Realschule hingegen besitzt eine stärkere allgemein bildende Ausrichtung.

Die Werkrealschule ist eine inhaltliche Weiterentwicklung der bisherigen Hauptschule, keine neue Schulart. Der bisherige „Aufsetzer 10. Klasse“ – der im Volksmund ,Werkrealschule‘ genannt wurde – wird zu einem durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang weiterentwickelt, der zur Mittleren Reife oder alternativ nach fünf Jahren zum Hauptschulabschluss führt. Schüler können nach der 9. Klasse mit dem Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse mit der Mittleren Reife abschließen.

Eine Werkrealschule kann auf mehrere Standorte verteilt sein. Es gilt: Die Klassenstufen 5 bis 7 können je einzügig auf zwei oder mehrere Standorte verteilt werden. Die Klassenstufen 8 bis 10 sollen mindestens mit zwei Zügen an einem Standort geführt werden – dafür sind pädagogische Gründe, wie das Angebot des Wahlpflichtfaches, ursächlich. Die Zweizügigkeit ist die Basis für die Umsetzung der Werkrealschule vor Ort. Die Schulträger können dazu auch ein gemeinsames Konzept mit mehreren Standorten verfolgen. Sie kennen die regionale Struktur am Besten und können gemeinsam passgenaue und leistungsstarke Bildungsstandorte entwickeln. Die Verantwortlichen vor Ort entscheiden auch, wo der Schulleiter bei einem Kooperationsmodell seinen Sitz hat. Empfehlenswert ist der Standort, an dem die Klassen 8 bis 10 unterrichtet werden, aber bei der Werkrealschule liegt die Verantwortung bei den Standorten, die Rechte und Pflichten der Schulen werden deutlich gestärkt.

Folgende Punkte sind ebenfalls Kennzeichen einer Werkrealschule:

•Schülerorientierte, individuelle Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik bereits ab Jahrgangsstufe 5;
• Ausweitung der Kontingentstundentafel um drei Stunden in den Klassen 5 und 6, u. a. zur Stärkung der Basiskompetenzen in Mathematik und Deutsch;
• klare Perspektive auf Erwerb der Mittleren Reife;
• verstärkte Berufsorientierung durch drei berufsorientierte Wahlpflichtfächer „Natur und Technik“, „Wirtschaft und Informationstechnik“ sowie „Gesundheit und Soziales“;
• zeitlich flexible Praxisphasen in Betrieben, vor allem ab Klasse 8;
• systematische Kooperation mit der zweijährigen Berufsfachschule in der 10. Klasse sowie mit regionalen Betrieben über die gesamte Schulzeit;
• Betonung der sozialen Kompetenz durch den Einsatz von Pädagogischen Assistenten sowie durch qualitativ hochwertige Ganztagsangebote. Über den Wechsel von Klasse 9 nach 10 entscheidet die Klassenlehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Bildungsempfehlung. Noten in Klasse 8 und 9 werden Maßstab sein: Wer einen Notendurchschnitt von 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie im Wahlpflichtfach erreicht und in keinem der genannten Fächer schlechter als ausreichend ist, lässt erwarten, dass er den Anforderungen der Klasse 10 entsprechen kann.
• Neben den Noten ist für die Bildungsempfehlung auch die Gesamtwürdigung des Schülers von entscheidender Bedeutung. Ein Schüler kann auch bei verfehltem Notendurchschnitt (3,0) bei positiver Gesamtprognose der Klassenlehrerkonferenz trotzdem nach Klasse 10 versetzt werden. So können insbesondere Leistungsschwankungen infolge schwieriger Lebenssituationen – wie längerer Krankheitszeiten oder Scheidungsfolgen – in der Gesamtwürdigung durch die Klassenlehrerkonferenz angemessen berücksichtigt werden.


Verbraucherschutz und Ernährung

 ·   Sicherheit vom Acker bis auf den Teller

Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs ist Kernthema des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg. Er umfasst alle Schritte von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Verzehr.

·   Verbraucherschutz und Qualität

Qualität ist ein Schlüsselwort im Verbraucherschutz. Gut informierte und selbstbewusste Verbraucher, die sich ihrer Marktmacht als Nachfrager bewusst sind, können erheblich zum Qualitätsbewusstsein der Unternehmen beitragen. Sie drängen auf die Wahrnehmung der Produzentenverantwortung: Staatliche Kontrolle kann und will keinem Unternehmer die Verantwortung für die von ihm erzeugten Produkte abnehmen.

·   Transparenz schafft Vertrauen

Wir verlangen Offenheit der Unternehmen gegenüber berechtigten Informationsansprüchen der Ver-braucher. Das Land informiert die Öffentlichkeit tagesaktuell und durch das Verbraucherjournal, das in leicht lesbarer Form viele Themen des Verbraucherschutzes behandelt. Für besonders Interessierte gibt es außerdem den jährlichen Bericht über die Ergebnisse der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung. Das „Verbraucherportal Baden-Württemberg“, das vom Land, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sowie Euro-Info-Verbraucher e. V. unterhalten wird, bietet unter www.verbraucherportal-bw.de eine Fülle von Informationen rund um Lebensmittel, Ernährung sowie gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz.

·   Schulfruchtprogramm

Ziel ist es, Kinder möglichst früh an ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten heranzuführen und zu vermitteln, dass Obst und Gemüse nicht nur gesund ist sondern auch schmeckt. Für Baden-Württemberg stehen ab 2010 jährlich mindestens 2 Millionen Euro  zur  Verfügung. 

·   Landesinitiative „Blickpunkt Ernährung/Brennpunkt Lebensmittel“

Die Verbraucher erhalten im Rahmen der Landesinitiative „Blickpunkt Ernährung/Brennpunkt Lebensmittel" ein flächendeckendes Informationsangebot. Über landes- und kreisweite Netzwerke vermitteln Fachkräfte aus Wirtschaft, Gesundheit, Bildung und Verwaltung Wissenswertes über Lebensmittel vom Acker bis auf den Teller. 2010 steht das Thema „Getränke“ im Mittelpunkt der Aktivitäten.

·   Komm in Form - die baden-württembergische Initiative für eine bessere Ernährung von Kindern und Jugendlichen

Baden-Württemberg will die Ernährungssituation der Kinder und Jugendlichen mit der Initiative "Komm in Form“ in den nächsten zehn Jahren verbessern. Gemeinsam mit anderen Fachministerien, den Bildungseinrichtungen und vielen anderen Partnern soll das Umfeld der Kinder längerfristig so gestaltet werden, dass die gesündere Wahl von Lebensmitteln und Getränken die einfachere Wahl wird - in den Familien, den Kindergärten, den Schulen und in der Freizeit. Damit fördert das Land mittelfristig die Gesundheit der Jugend und beugt Übergewicht vor. Gute Essgewohnheiten sollen zur Selbstverständlichkeit werden. Eingebettet ist die Initiative in die bundesweite Kampagne "IN FORM“ zur Verbesserung der Ernährungssituation der Bevölkerung.


Landwirtschaft und Ländlicher Raum

·   Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist durch Ihre Vielfalt gekennzeichnet - vom Obst- und Weinbau, über die Milchvieh- und Hühnerhaltung bis hin zum Ackerbau. Die Instrumente der Agrarpolitik des Landes sind darauf ausgerichtet, diese vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen unserer Landwirtschaft zu unterstützen. Pflege der Kulturlandschaft, schonender Umgang mit der Natur, Erhaltung der sozialen Strukturen im Ländlichen Raum - Landwirte, die hier einen Beitrag leisten, wollen wir daher jetzt und in Zukunft angemessen unterstützen.

·   Verbraucher erwarten von landwirtschaftlichen Produkten, dass sie gesund und hochwertig sind. Die Agrarförderung ist deswegen in weiten Bereichen an die Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen gebunden.

·   Neben der Produktion von Nahrungsmitteln nimmt in Baden-Württemberg auch die Erzeugung von Bioenergie an Bedeutung zu.

·   Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter beim Ökologischen Landbau. Über 5000 Betriebe bewirtschaften heute 6,4 % der landwirtschaftlichen Fläche und die Zahl der Biobauern hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht. Gesunde Ernährung, Ökologie, Nachhaltigkeit - diese Motive der Verbraucher werden den Ausbau des Ökologischen Landbaus sicherlich weiter voran bringen.

·   Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof und andere Dienstleistungen ermöglichen es unserer Landwirtschaft, zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Es sind vor allem die Frauen im ländlichen Raum, die solche kreativen und neuen Ideen entwickeln und Betriebszweige gründen und managen.

·   Die ländlichen Räume stehen für Wirtschaftskraft und hohe Lebensqualität. Sie bilden das starke Rückgrat Baden-Württembergs.

·   Auf 70 Prozent der Landesfläche lebt rund ein Drittel der baden-württembergischen Bevölkerung. Dieser ländliche Raum in Baden-Württemberg steht im europäischen und im Bundesvergleich gut da: Nirgendwo sonst gibt es eine so gleichmäßig in der Fläche verteilte dezentrale Wirtschafts- und Siedlungsstruktur, und kaum ein Raum in Europa ist auf einem so hohen Niveau entwickelt.

·   In Baden-Württemberg steht der Ländliche Raum auch in besonderer Weise für "HighTech im Grünen": Dort befinden sich viele Firmen, die weltweit Marktführer sind.

·   In der Vergangenheit ist es uns gelungen, dass es in Baden-Württemberg nicht zu einer Schieflage zu Lasten des ländlichen Raums gekommen ist. Das muss auch in der Zukunft so bleiben. Die dezentrale Struktur war und ist ausdrückliches Ziel der Politik für den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

·   In Zeiten knapper Finanzmittel müssen alle Spielräume genutzt werden, um die vorhandenen Ressourcen durch bürgerschaftliches Engagement, interkommunale und regionale Kooperation und durch Kooperation mit der Wirtschaft möglichst effizient einzusetzen.


Zukunftsinvestitionsprogramm / Landesinfrastrukturprogramm

Ein wichtiger Bestandteil des aktuellen Haushalts ist die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes und der Länder und des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg. Bereits mit dem Haushalt 2009 hat die CDU-Landtagsfraktion die Voraussetzungen geschaffen, dass das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes eng verzahnt wird.

Auf diesem Wege werden Möglichkeiten für wichtige Impulse für die Arbeitsplätze und die Wirtschaft im Land geschaffen. Mit der Umsetzung der Programme wollen wir die Chance nutzen, die Krise nicht nur zu meistern. Es gilt vielmehr, aus der aktuellen Konjunkturkrise gestärkt hervorzugehen. Hierzu tragen neben der soliden Haushaltspolitik der CDU-Landtagsfraktion auch das Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes und der Länder und das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg bei.

5960 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 2,6 Milliarden Euro bewilligt

Bis Mai 2010 wurden für kommunale und Landesinvestitionen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Bundesmittel in Höhe von 1,19 Milliarde Euro bewilligt. Dies sind knapp 97 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die bisher verausgabten Bundesmittel belaufen sich auf knapp 286 Millionen Euro (rund 23 Prozent der zur Verfügung stehenden Bundesmittel). Von den Mitteln des Landesinfrastrukturprogramms in Höhe von 431 Millionen Euro konnten inzwischen gut 368 Millionen Euro (knapp 85 Prozent) bewilligt werden.

Im Rahmen beider Konjunkturprogramme inklusive der Eigenanteile der Empfänger wurden damit mehr als 5960 Vorhaben mit einem daraus resultierenden Investitionsvolumen von rund 2,6 Milliarden Euro bewilligt.

Einen großen Anteil an diesem Erfolg haben die vier Regierungspräsidien. Sie haben die Mittel schnell und unbürokratisch genehmigt und stehen den Kommunen stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Die Gelder fließen zudem vor allem dem Handwerk und Mittelstand vor Ort zu. Durch die Konjunkturprogramme werden so die heimische Wirtschaft unterstützt und Arbeitsplätze im Land gesichert.

Detaillierte Aufstellung im Internet

Auf der Homepage des Finanzministeriums können Vorhabenlisten aller im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes bewilligten Einzelmaßnahmen abgerufen werden. Die Projektlisten, die nach Stadt- und Landkreisen gegliedert sind, werden regelmäßig aktualisiert. Sie enthalten neben dem Gemeinde- bzw. Kreisnamen die Vorhabenbeschreibungen sowie Informationen zum Investitionsvolumen und den eingesetzten Bundesmittel.  


Nachhaltige Umweltpolitik

Die Umweltpolitik des Landes Baden-Württemberg

·    berücksichtigt soziale, ökonomische und ökologische Belange mit dem Ziel einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung im Land, um die Lebensbedingungen und Entfaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen zu erhalten; sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitstrategie des Landes;

·    wird dazu beitragen, im Land eine kontinuierlich steigende Umweltgüte, eine Verbesserung der Luft- und der Gewässerqualität sowie einen Rückgang des Verbrauchs natürlicher Ressourcen zu erreichen;

·    unterstützt das Umweltengagement der Bürger vor Ort und

·    verschafft dem Land eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Ländern.

Der Umweltplan des Landes Baden-Württemberg

·    enthält  eine umfassende Darstellung aktueller Problemfelder, Verbesserungsmaßnahmen sowie konkrete Ziele zum weiteren Abbau von Umweltbelastungen mit dem aktuellen Zieljahr 2012;

·    wird entsprechend den aktuellen Entwicklungen dynamisch fortgeschrieben.

Klimaschutz

·    ist angesichts des bereits stattfindenden Klimawandels und dessen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Folgen eine vorrangige Aufgabe der Umweltpolitik;

·    Im „Klimaschutzkonzept 2020PLUS Baden-Württemberg“ werden sowohl visionäre Ziele mit einer Perspektive bis 2050 entwickelt, als auch der Weg zu deren Erreichung aufgezeigt. Als erste Schritte auf diesem Weg wird das Konzept bereits konkrete Maßnahmen für den Zeitraum bis 2020 enthalten.

·    wird vom Land vor allem durch Förderprogramme, durch Beratungs- und Informationsangebote, durch Bildungsprojekte und Forschungsförderung betrieben. Allein durch die Förderprogramme des Landes wurde in den letzten Jahren erreicht, dass bis zum Jahr 2025 mehr als 2,5 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2 ) vermieden werden kann.

·    Eine bundesweite Vorreiterrolle hat das Land mit dem Beschluss eines Wärmegesetzes übernommen, nach dem ab 2010 bei Neubauten – und bei Altbauten, wenn ein Austausch der Heizungsanlage erfolgt – grundsätzlich ein Teil des Wärmebedarfs regenerativ erzeugt werden muss.

Reduzierung des Flächenbedarfs

·    ist erforderlich, um die wertvolle und knappe Ressource Boden im Interesse der nachfolgenden Generation sparsam zu bewirtschaften;

·    schafft Qualität und Attraktivität in Städten und Ortskernen statt weiterer Zersiedelung der Landschaft;

·    muss dazu führen, dass die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen (8,2 Hektar täglich im Jahr 2008) weiter deutlich zurückgeht.

Lärmschutz

·    ist eine herausragende umweltpolitische Aufgabe geworden, um die krankmachenden Auswirkungen des Lärms so weit als möglich einzuschränken;

·    muss zukünftig noch stärker bei der Planung von und Sanierung Straßen- und Schienenwegen sowie bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden.


Eckpunkte einer nachhaltigen Verkehrspolitik

Schienenverkehr

  • Der Schienen-Personennahverkehr hat sich zu einer echten Erfolgsstory entwickelt, seit das Land für die Bestellung der Züge verantwortlich ist. Die Verkehrsleistungen wurden seit 1994 um 50 % gesteigert. Moderne S- und Stadtbahnsysteme wurden aufgebaut und erweitert; im ländlichen Raum wurden Bahnen wieder in Betrieb genommen und modernisiert. Für die Zukunft wird die Aufrechterhaltung der erreichten Qualität unter den Vorzeichen knapper werdender Finanzmittel wichtigstes Ziel unserer Politik sein.
     
  • Das Land kämpft weiterhin für den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsschienennetzes, insbesondere der Verbindung Stuttgart – Ulm, der Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim und der Rheintalstrecke. Besonders wichtig ist Stuttgart 21, also die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes und gleichzeitig die Umwandlung des bisherigen Kopfbahnhofes in eine moderne Durchgangsstation. Stuttgart 21 gewährleistet die Anbindung Baden-Württembergs an die europäischen Hauptverkehrslinien im Hochgeschwindigkeitsverkehr und bietet für weite Teile des Landes auch im Regional- und Nahverkehr bessere Verbindungen.

Straßenverkehr

  • Das Land sorgt seit Jahren für einen stetigen Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Hier wurde Vorbildliches geleistet. Dagegen hinkt der Ausbau der Bundesfernstraßen leider hinter dem Bedarf her, da der Bund lange Zeit nicht genügend Mittel bereitgestellt hat und damit ein immenser Nachholbedarf beim Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen im Land entstanden ist.

Luftverkehr

  • Der Flugverkehr im Land entwickelt sich kontinuierlich weiter. Mit seinen Wachs-

tumszahlen steht der Landesflughafen Stuttgart an der Spitze der deutschen Verkehrsflughäfen vergleichbarer Größe. Bundesweit belegt er den achten Platz. Die Regional-Flughäfen im Land – Baden-Air-Park und Flughafen Friedrichshafen – weisen ebenfalls ständig steigende Passagierzahlen auf.

Güterverkehr

  • Das Land unterstützt die Bemühungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Binnenschiff. Verbesserungen im Schienengüterverkehr der Deutschen Bahn AG müssen jedoch genauso wie ein weiterer Ausbau der Bundeswasserstraße Neckar wesentlich vom Bund getragen werden.

Die junge Generation im Fokus der Finanzpolitik

Baden-Württemberg lebt als Land ohne Rohstoffe vor allem von den Menschen, die hier wohnen. Aus diesem Grund unterstützen wir nachdrücklich die Chancen unserer jungen Generation. Dafür gilt es zum einen, die Belastung künftiger Generationen durch eine Reduzierung der Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten. Zum anderen geht es um konkrete Förderung der jungen Generation. Hierzu wird im Einzelnen Folgendes getan:   

·   Im Landeshaushalt 2005 fließen ungefähr 7,3 Mrd. € und damit etwa jeder vierte Euro des Haushaltes in den Bildungshaushalt. Zirka jede zweite Stelle des Landeshaushaltes entfällt auf den Bildungsbereich. Im Ländervergleich liegt der Anteil der Bildungsausgaben an den Gesamtausgaben in unserem Land am höchsten (ungefähr fünf Prozent über dem Länderdurchschnitt, Datenbasis: 2002). Obwohl im Doppelhaushalt 2005/2006 (über die Nettoneuverschuldung hinaus) Einsparungen und Gegenfinanzierungsmaßnahmen von insgesamt etwa 3,4 Mrd. € notwendig waren, wurde in den Jahren 2005 und 2006 die Schaffung von 1.832 zusätzlichen Lehrerstellen beschlossen.

·   Für die Hochschulen des Landes gibt Baden-Württemberg in 2005 allein 3,1 Mrd. € aus, das sind 10 Prozent des Landeshaushaltes. Im Ländervergleich gibt Baden-Württemberg damit am meisten für seine Studierenden pro Jahr aus:

Baden-Württemberg:               8.575 €

Bundesdurchschnitt:       nur  7.506 €.

·   Die Kindergärten werden jährlich mit knapp 400 Mio. € pro Jahr durch das Land gefördert.

·   Verschiedenste Maßnahmen zur Förderung von Familien und Jugendlichen werden mit ca. 130 Mio. € pro Jahr unterstützt (z. B. durch das Landeserziehungsgeld, Mutter- Kind Programm, Krippen- und Tagesmütterförderung, die Förderung von Beratungsdiensten etc). 

·   Die Landesmittel für die Betreuung nehmen zu. Für die Betreuung im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“, für flexible Nachmittags- und Hortbetreuung sind im Landeshaushalt 2005 beispielsweise 31,5 Mio. € vorgesehen, für 2006: 35 Mio. €. Diese Angebote sollen in den nächsten Jahren, gerade auch an den Schulen weiter gesteigert werden.

·   Aktuell wurde von der Landesregierung die Stiftung Kinderland mit einem Stiftungskapital von

50 Mio. € gegründet. Die Stiftung soll der Entwicklung und Förderung von innovativen Projekten dienen, m kinderfreundliche Strukturen in Baden-Württemberg weiter zu fördern. Weitere Förderprojekte; wie die Sprachförderung im Vorschulalter; werden derzeit bereits über die Landesstiftung finanziert.    

Darüber hinaus fördert die Landesregierung  Maßnahmen wie beispielsweise das freiwillige Soziale und Ökologische Jahr, Prävention im Kriminalbereich, Jugendbildungseinrichtungen oder die Landjugend.

Angebote für Kinder unter 6 Jahren:

  • In Kindergärten werden i. d. R. Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt betreut. Die altersgemischten Gruppen stehen auch offen für Kinder unter drei Jahren oder im schulpflichtigen Alter.
     
  • Aufgabe des Kindergartens ist es, die Erziehung des Kindes in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Im Kindergarten macht das Kind grundlegende soziale Erfahrungen, lernt Gemeinschaftssinn und Toleranz im Umgang mit anderen. Sehr wichtig ist im Kindergarten eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern.
     
  • Für die Entwicklung des Kindes kommt dem Kindergarten auch ein eigenständiger Erziehungs- und Bildungsauftrag zu. Fokus ist dabei auch die spielerische Vorbereitung auf den Schulanfang und die Sprachförderung. Eine enge Kooperation mit den Grundschulen wird praktiziert.
     
  • Derzeit gibt es in Baden-Württemberg ca. 7.000 Kindergärten mit rund 17.800 Gruppen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist umgesetzt, im Jahr 2004 wurde mit insgesamt 406.000 Kindergartenplätzen ein Versorgungsgrad von 106,2 % erreicht.
     
  • 52 % der Kindergärten stehen in kirchlicher, 43 % in kommunaler und 5 % in freigemeinnütziger Trägerschaft. Die Träger bestimmen die pädagogische Konzeption und Ausrichtung des Angebots.
     
  • Durch die Trägervielfalt ergibt sich ein breites Angebot hinsichtlich der pädagogischen Schwerpunkte der Einrichtungen. Die Eltern können so das für Ihre Kinder am besten geeignete Angebot auswählen. Beispielhaft seien genannt: Kirchliche Kindergärten, Waldorf-, Montessori- und Waldkindergärten. Auch in Betrieben entstehen immer mehr Betreuungsangebote für die Kinder der Mitarbeiter.
     
  • Auch im Bezug auf die angebotenen Öffnungszeiten reagieren die Träger auf die Wünsche der Eltern: Die Öffnungszeiten der Einrichtungen werden flexibler gestaltet und insgesamt länger. Zunehmend werden in Kindergärten Mittagessen oder Gruppen mit Ganztagesbetrieb angeboten. So gab es im Jahr 2004 781 Gruppen mit Ganztagesangebot, Tendenz weiter steigend.
     
  • Die Kindergärten verursachen landesweit Betriebskosten in Höhe von ca. 1,5 Mrd. € jährlich. Davon werden rund 13 % (195 Mio. €) durch Elternbeiträge aufgebracht.
     
  • Mit dem neuen Kindergartengesetz wurde zum 01.01.2004 die Förderzuständigkeit des Landes für die Betreuungsangebote des Kindergartens und der altersgemischten Gruppen an die Gemeinden übertragen. Die Gemeinden erhalten hierzu pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von jährlich 394 Mio. €.

Angebote für Kinder unter drei Jahren

Betreute Spielgruppen und Kleinkindgruppen

  • Hier werden Kinder unter drei Jahren betreut und gefördert. Schon in frühen Jahren lernen die Kinder, in Kleingruppen Beziehungen zu gleichaltrigen Kindern und zu Erwachsenen aufzubauen.
     
  • Träger der Einrichtungen sind Städte und Gemeinden, aber auch Kirchen und sonstige Träger der freien Jugendhilfe. Viele dieser Gruppen haben sich aus Elterinitiativen heraus gegründet.
     
  • Das Platzangebot ist von 2.243 Plätzen in 223 Gruppen landesweit im Jahr 2000 auf 5.400 Plätze in 540 Gruppen im Jahr 2005 gestiegen.
     
  • Das Land fördert abhängig von der Gruppengröße und von der Betreuungszeit mit festen Jahreszuschüssen zwischen 4.000 € und 13.400 € pro Gruppe. Im Jahr 2005 beläuft sich diese Förderung auf insgesamt 6,83 Mio. €.

Altersgemischte Gruppen

  • Auch Kinder unter 3 Jahren können in den Kindergarten aufgenommen werden. In diesen Fällen spricht man von altersgemischten Gruppen. Über die Öffnung der Kindergartengruppen für unter 3-Jährige entscheidet der Träger. Im Jahr 2004 gab es in Baden-Württemberg 2.168 Kindergartengruppen mit diesem Angebot.

Tagespflege

  • In der Tagespflege betreut i. d. R. eine Tagesmutter zumeist Kleinkinder einzeln oder in Kleingruppen im eigenen Haushalt. Die Betreuungszeiten sind sehr unterschiedlich und werden nach Bedarf der abgebenden Eltern frei vereinbart. Die Tagespflege ist eine besonders familiennahe Betreuungsform.
     
  • Die Qualifizierung der Tagesmütter, die Vermittlung und Begleitung der Tagespflegeverhältnisse wird über die Tagesmüttervereine im Land von pädagogischen Fachkräften organisiert und durchgeführt.
     
  • Das Land fördert die Tagespflege finanziell durch
    • Zuschüsse für die Altersvorsorge der Tagesmütter, Haushaltsmittel jährlich rund  1 Mio. €.
    • Strukturförderung über die Stadt- und Landkreise mit bis zu 60.000 € pro Jahr und Kreis abhängig von der Einwohnerzahl, Haushaltsmittel jährlich rund 3 Mio. €.
    • Förderung der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Tagesmüttervereine Baden-Württemberg e. V. mit 75.400 € pro Jahr.

Fünf kurze Wahrheiten über Studiengebühren

1. Keine zusätzliche finanzielle Belastung während des Studiums

  • Auf Wunsch zinsgünstiges Studiendarlehn, das erst bei Berufstätigkeit und entsprechendem Einkommen zurückgezahlt werden muss.

2. Die Gebühren fließen an die Hochschulen

  • Zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen, jährlich rd. 150 Mio. €.

3. Studieren bleibt attraktiv für alle

  • In anderen Ländern gibt es keine Veränderung der Studienanfängerzahlen und keine soziale Selektion durch Studiengebühren.
  • Kein Schuldenberg: ca. 6.000 € (inkl. Zinsen) sind für einen Akademiker bezahlbar.
  • Rückzahlungsobergrenze für BAföG-Empfänger bei 15.000 €.
  • Ein Hochschulabschluss heißt: Bessere Berufsaussichten, höheres Lebenseinkommen, weniger Risiko von Arbeitslosigkeit.

4. Rücksicht auf Familien, Rücksicht auf soziale Härten, soziale Gerechtigkeit

  • Gebührenbefreiung z. B. für Studierende mit kleinen Kindern, chronisch Kranke, größere Familien.
  • Auch Handwerksmeister, Krankengymnastinnen u. a. zahlen für ihre Ausbildung – es ist gerecht, wenn zukünftige Akademiker einen relativ geringen finanziellen Eigenbeitrag zu ihrer Ausbildung leisten.

5. Baden-Württemberg gibt schon jetzt am meisten für seine Studierenden aus!

Pro Studierendem pro Jahr:

  • Baden-Württemberg:             8.575 €
  • Bundesdurchschnitt:        nur 7.506 €
  • Beispiel Rheinland-Pfalz:  nur 6.182 €

(Datenbasis 2002)


Ganztagsschulen –

bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Schüler

Unsere Grundsätze:

  • Wir sind für einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten im ganzen Land und über alle Schularten hinweg. Nach wie vor sollen die Eltern entscheiden können, wie sie ihre Kinder außerhalb der Schulzeit betreuen.
  • Der Ausbau von flexiblen und vielschichtigen Betreuungsangeboten muss sich in erster Linie an den jeweiligen Bedürfnissen der Beteiligten vor Ort ausrichten. In die Planung und Umsetzung von Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten sollen neben den verantwortlichen Schulen und Kommunen auch Eltern, Vereine und die anderen Träger außerschulischer Jugendarbeit einbezogen werden.
  • Schulhausbau und Betreuung sind originär kommunale Aufgaben. Der Ausbau der Ganztagesbetreuung an Schulen ist ein wichtiger familienpolitischer und bildungspolitischer Schwerpunkt, deshalb müssen Land und Kommunen gemeinsam handeln.

Unser Zukunftskonzept:

  • In enger Abstimmung mit den Kommunen wollen wir in dieser und der nächsten Legislaturperiode an etwa 40 % unserer allgemein bildenden Schulen den Ganztagsbetrieb einführen und dafür im Endausbau im Umfang von mehr als 1.800 Lehrerstellen Ressourcen einsetzen.
  • Investitionsoffensive Ganztagsschule: In den nächsten neun Jahren stehen insgesamt eine Milliarde Euro zum Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung. Die Schulhausbauförderrichtlinien wurden so ergänzt, dass die erforderlichen Elemente des Ganztagesschulbetriebs wie Mensa, Freizeit und Betreuungsangebote förderfähig werden.
  • Der qualifizierte ehrenamtliche Jugendbegleiter ist ein zentrales Element unserer Ganztagsschulkonzeption. Die Jugendbegleiter werden mit ihrem Wissen und Erfahrungsschatz das Schulleben bereichern und den Kindern Kompetenzen vermitteln, die über das reine Schulwissen hinausgehen.

Was wir bereits tun:

  • Die Zahl der öffentlichen und privaten Ganztagesschulen ist zum Schuljahr 2006/07 auf 616 gestiegen.
  • Verlässliche Grundschule: Das Land fördert die Betreuungsangebote mit ca. 50 % der Personalkosten.
  • Hort an der Schule und herkömmliche Horte: Horte bieten eine freiwillige Nachmittagsbetreuung von mindestens 5 Stunden täglich an. Das Land unterstützt die Horte mit einem Gruppenzuschuss.
  • Flexible Nachmittagsbetreuung: Städte und Gemeinden können an Grundschulen und weiterführenden allgemein bildenden Schulen eine bedarfsgerechte und flexible Betreuung am Nachmittag anbieten. Das Land übernimmt ca. 30 % der Personalkosten der Kommunen.

Bildung beginnt im Kindergarten

Der große Wissensdrang und die große Freude am Lernen von Kindern darf nicht erst in der Schule genutzt und bestärkt werden. Bildung muss im Kindergarten beginnen. Das bedeutet aber keine „Verschulung“ des Kindergartens, sondern neue, für die jeweilige Altersstufe passende Lernkonzepte. Hierbei sind das Land und die Kindergartenträger gemeinsam gefragt.

Das wird getan:

  • Unterstreichung des Bildungsauftrags im Kindergartengesetz mit zentraler Rolle der Sprachförderung.

     
  • Festlegung des Rahmens für vorschulische Bildung und Erziehung in einem Orientierungsplan und dessen flächendeckende Einführung bis 2009.

     
  • Freiwillige Angebote ergänzender Sprachförderung durch ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer für Kindergartenkinder.

     
  • Förderung der Schulreife: Erarbeitung des Konzepts „Schulreifes Kind“ – spezielle und intensive Förderangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

     
  • Vorverlegung des Schuleintrittsalters und die Flexibilisierung der Schuleingangsstufe durch das Reformprojekt „Schulanfang auf neuen Wegen“ in der Grundschule.

     
  • Die Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten wurde verbindlich festgelegt. Die Grundschulbildungspläne bauen auf den Orientierungsplan für den Kindergarten auf.

     
  • Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wurde mit Blick auf den Bildungsauftrag umfassend reformiert und attraktiver gestaltet.
     
  • Daneben gibt es das Sprachförderkonzept der Landesstiftung für Kindergartenkinder.

 

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