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Weichen für Abiturprüfung
2012 richtig gestellt
Im Jahr 2012 legen die Schüler des ersten Jahrgangs G8
zeitgleich mit dem letzten Jahrgang G9 eine gemeinsame Abiturprüfung ab.
Rechtzeitig vor dem Eintritt der beiden Jahrgänge in die Kursstufen zum
Schuljahr 2010/2011 wurden alle Weichen in die richtige Richtung gestellt.
Lerninhalte für die Abiturprüfung 2012
Die Schulen haben mehr als ein Schuljahr Zeit, sich
ausführlich auf die gemeinsamen Kursstufen und das Abitur 2012
vorzubereiten.
Unterrichtsversorgung in den gemeinsamen Kursstufen
Die 380 Gymnasien des Landes erhalten zum Schuljahr 2010/11
rund 70 Deputate und zum Abiturjahr 2011/12 weitere rund 115 Deputate. Damit
sind die notwendigen Lehrerstellen bereit gestellt; die Gymnasien sind gut
gerüstet sind. Die Zusatzbelastungen enden mit dem Abschluss der
Abiturprüfung 2012. Die Schulleitungen haben die Aufgabe, rechtzeitig für
einen passgenauen Einsatz der Fachlehrkräfte Vorsorge zu treffen. Mit dem
zuständigen Schulträger, also der Kommune, können sie frühzeitig die
voraussichtliche Raum- und Lernmittelsituation erörtern und im Bedarfsfall
Lösungen herbeiführen.
Entlastung für Oberstufenberater
Der mit den gemeinsamen Kursstufen verbundene höhere Beratungs- und
Organisationsaufwand wegen einer deutlich größeren Anzahl von
Kursstufenschülern bedarf größerer Personalressourcen: Für die
Oberstufenberatung aller rund 27.600 G8-Schüler, die im Schuljahr 2009/10
die Klasse Zehn besuchen werden, fällt ein zeitlich begrenzter Zusatzbedarf
von 1.253 Lehrerwochenstunden oder zirka 50 Deputaten an. Eine Entlastung
für die Oberstufenberatung erfolgt ab dem 1. Februar 2010; sie ist aus
haushaltsrechtlichen Gründen leider nicht früher möglich.
In der Zeit der gemeinsamen Kursstufen und des Abiturs 2012 werden
weitere Entlastungen für die Gymnasien geschaffen: Die gymnasiale
Lehrerfortbildung berücksichtigt die besonderen Bedingungen an den
Schulen in den gemeinsamen Kursstufen: Der Abiturzeitraum 2012, also die
erste Hälfte des Kalenderjahres 2012, wird von gymnasialen Fortbildungen
weitgehend freigehalten.
Im gesamten Zeitraum der gemeinsamen Kursstufen wird die
Belastung für Lehrkräfte durch Fortbildungen so gering wie möglich gehalten.
In allen Fächern mit Schwerpunktthemen in der schriftlichen Abiturprüfung
ist in gewissen Abständen ein Wechsel üblich. Ein solcher
Schwerpunktthemenwechsel soll beim Abitur 2013 vermieden werden.
Auswirkungen auf den Fachraumbedarf, insbesondere hinsichtlich des
naturwissenschaftlichen Profils und des neuen Unterrichtsfaches
Naturwissenschaft und Technik (NwT), sind nicht zu erwarten.
Das bewährte dreistufige
Korrekturverfahren soll auch im Abi 2012 angewandt werden. Die
Prüfungsordnung sieht für das Abitur 2013 erstmals in den „Modernen
Fremdsprachen“ eine Kommunikationsprüfung als Teil der schriftlichen
Abiturprüfung vor. Wiederholern des Abiturs 2013 ist ein Wahlrecht
einzuräumen. Statt der Kommunikationsprüfung können ihm die verkürzten
schriftlichen Aufgaben des neuen Aufgabenformats der Abiturprüfung in den
„Modernen Fremdsprachen“ gestellt werden.
Nachtragshaushalt 2010/2011
· Mit dem Entwurf des
Nachtragshaushalts 2010/11, der am 28.
Juli 2010 abschließend im Plenum behandelt wird, setzen wir die
Regierungserklärung zügig und konsequent um. Die Nettokreditaufnahme wird um
50 Millionen Euro in 2011 abgesenkt. Damit werden wichtige Signale gesetzt:
Auf der einen Seite Investitionen in Bildung und Forschung, um die
Zukunftsfähigkeit des Landes weiter zu erhöhen. Auf der anderen Seite wird
mit der Rückführung der Neuverschuldung ein Signal der Konsolidierung
gesetzt. Da wir infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise nach wie vor von
erheblichen Steuermindereinnahmen ausgehen müssen, kommt es darauf an,
Investitionen und Haushaltskonsolidierung punktgenau und zielgerichtet
auszutarieren.
· Investitionen in Bildung
Zur Absenkung des Klassenteilers in den Grundschulen von 31 auf 28 werden
810 neue Stellen geschaffen. Damit werden die Schulklassen verkleinert. Dies
trägt der Tatsache Rechnung, dass der Bildungserfolg junger Menschen gerade
in den ersten Jahren der schulischen Bildung gelegt wird. Daher werden auch
für pädagogische Assistenten an Grundschulen insgesamt 13,3 Millionen Euro
zur Verfügung gestellt. Zudem werden erste Ergebnisse des Sonderausschusses
zum Amoklauf von Winnenden umgesetzt und zur Prävention 30 zusätzliche
Stellen zur Verstärkung der schulpsychologischen Beratung geschaffen. Im
Nachtragsentwurf werden auch bis zu 15 Millionen Euro für Verbesserungen der
Sicherheit an Schulen umgeschichtet.
· Stärkung der Forschung und Lehre
Für das Ausbauprogramm ‚Hochschule 2012’ werden weitere 300
Professorenstellen und 50 Stellen für die Hochschulinfrastruktur im
Nachtragsentwurf bewilligt. Damit werden rund 4.000 zusätzliche
Studienanfängerplätze geschaffen, um die Hochschullandschaft auf höhere
Bewerberzahlen von Schulabgängern infolge des doppelten Abiturjahrgangs
vorzubereiten. Dies geschieht kumulativ zum bisherigen Ausbauziel von 16.000
Studienanfängerplätzen, so dass nun insgesamt 20.000 zusätzliche
Studienanfängerplätze geschaffen würden. Schon jetzt werden im
Landeshaushalt jährlich rund 13 Milliarden Euro und damit rund 38 Prozent
für Bildung und Forschung ausgeben.
Nachtragshaushalt 2010/2011 – weitere Punkte:
· Dienstrechtsreform
Im Zuge der Dienstrechtsreform werden rund 40 Millionen Euro für
strukturelle Verbesserungen zur Verfügung gestellt. Dabei liegt der
Schwerpunkt auf Verbesserungen in den unteren und mittleren
Besoldungsgruppen der jeweiligen Laufbahnen. Durch die nun möglichen
Maßnahmen können spürbare Verbesserungen erreicht werden. Zudem sind für den
Bereich der Gesundheitsprävention in der Landesverwaltung 6 Millionen Euro
im Nachtrag vorgesehen.
· Konsolidierung des Haushalts
Ein Schwerpunkt des Haushalts ist das Signal der Haushaltskonsolidierung.
Wir wollen die Neuverschuldung um 50 Millionen Euro im Vergleich zum
Doppelhaushalt 2010/11 absenken. Das ist mehr, als das saldierte Ergebnis
der Mai-Steuerschätzung 2010 mit einem Plus in 2010 von 229 Millionen Euro
und einem Minus in 2011 von 208 Millionen Euro. Das heißt, wir lassen auch
in unseren Sparbemühungen nicht nach. Deutlich wird dadurch, dass wir
einerseits die Neuverschuldung zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur
Erhaltung von Arbeitsplätzen brauchen. Andererseits nutzen wir aber
gewonnene Spielräume, um die alternativlose Kreditaufnahme soweit wie
möglich abzusenken.
Frauen in der Wirtschaft
Die gleichwertige
Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu ermöglichen ist ein wichtiger
Faktor für die Wirtschaft in Baden-Württemberg. Insbesondere vor dem
Hintergrund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden
Fachkräftemangels ist eine bessere Einbindung von Frauen in die
Erwerbstätigkeit und die konkretere Nutzung dieses Fachkräftepotenzials ein
wichtiges gesellschaftliches und wirtschaftspolitisches Ziel.
Um dieses Ziel zu
erreichen, ist vornehmlich der weitere Ausbau der Kleinkinder- und
Kinderbetreuung erforderlich. Ein verbessertes Betreuungsangebot ermöglicht
mehr Frauen die Wahlfreiheit, auch nach der Geburt eines Kindes der
beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine
verbesserte Beteiligungschance von Frauen ist es, Unternehmen dahingehend zu
sensibilisieren und zu unterstützen, eine familienfreundliche
Personalpolitik zu implementieren, die es Frauen und Männer ermöglicht
Familie und Beruf zu vereinbaren.
Es wurden bereits
mehrere Maßnahmen ergriffen, um diese wirtschaftspolitischen Ziele zu
erreichen. Diese sind:
MINT-Programm
Mit der Initiative
„Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, die im
März 2010 startete sollen Frauen auf ihrem Berufsweg unterstützen und
ermutigt werden, auch Berufe im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich
aufzugreifen. Mit der Initiative sollen insbesondere die Karriereförderung
und die Wiedereinstiegschancen von Frauen im MINT-Bereich verbessern sowie
strukturelle Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
optimieren.
Frauen in Führungspositionen
Trotz des hohen
Bildungsniveaus schaffen es Frauen bislang nur selten in die Top-Positionen
der Wirtschaft. Derzeit sind nur 22 Prozent aller Führungspositionen in
Baden-Württemberg mit Frauen besetzt. Daher werden mit verschiedenen
Maßnahmen Frauen, die in kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind, auf
dem Weg in eine Führungsposition unterstützt. Zentral ist dabei die
Begleitung von Veränderungsprozessen im Bereich der Personal- und
Organisationsentwicklung auf betrieblicher Ebene. Zudem tritt die
CDU-Landtagsfraktion dafür ein, dass Frauen verstärkt in mitbestimmenden
Aufsichtsrat-Gremien vertreten sind.
Die
Werkrealschule – Ein Erfolgsmodell für Baden-Württemberg
• Zum Schuljahr 2010/11 starten insgesamt 525 neue Werkrealschulen
– dar-unter 119 Einrichtungen, die sich auf mehrere Standorte verteilen und
auf erfolgreiche Kooperationsvereinbarungen der kommunalen Schulträger
beruhen. Damit ist die Werkrealschule auf Anhieb die Schulart mit den
meisten Standorten im Land geworden. Eine zwingende Einführung der
Werkrealschule zum Beginn des Schuljahres 2010/11 hat es aber nicht gegeben.
Und: Keine Hauptschule wird oder wurde gegen den Willen des Trägers
geschlossen. Im Gegenteil: Bestehende einzügige Hauptschulen, die
schon heute eine 10. Klasse vor Ort haben, können sich zur Werkrealschule
entwickeln – sofern eine Mindestschülerzahl von 16 erreicht wird. Für sie
gelten die gleichen Bedingungen wie für die zweizügigen Werkrealschulen.
Auch Hauptschulen, die weder alleine noch in Kooperation zur
Werkrealschule werden können bestehen bleiben. Sie erhalten
allerdings nicht die neue Bezeichnung. Inhaltlich müssen sie sich dem neuen
Konzept der Werkrealschule anpassen, damit der Wechsel jederzeit auf die
Werkrealschule möglich bleibt. Sie schließen mit dem Hauptschulabschluss
nach Klasse 9 ab. Sie haben aber die Möglichkeit, zu jedem späteren
Zeitpunkt die Kriterien für eine Werkrealschule noch zu erfüllen.
• Zentrales Ziel der Werkrealschule ist der Erhalt eines
wohnortnahen, differenzierten und qualitativ hochwertigenBildungsangebots.
Alle Schüler sollen überall Im Land den Zugang zur Werkrealschule erhalten
(Ganztagsangebot – auf Wunsch des Schulträgers; schülerindividuelle
Förderung bereits ab Klassenstufe 5; Schulabschluss der „Mittleren Reife“).
Kleine Hauptschulen, die die Bildungsangebote der Werkrealschule nicht
allein bereitstellen können, können regionale Kooperationen bilden. Es
handelt sich damit um ein Konzept gerade für den ländlichen Raum,
wo sich vor allem die kleinen Hauptschulstandorte befinden, die aufgrund
sinkender Schülerzahlen kurz- bzw. mittelfristig keine Perspektive mehr
hätten. Sie bietet die richtige Balance zwischen einer an den örtlichen
Möglichkeiten ausgerichteten Schulentwicklung und einer pädagogisch gut
begründeten Mindestgröße von zwei Parallelklassen. Die Werkrealschule passt
sich der Region an. Der CDU-Landtagsfraktion ist dies in Verantwortung für
den ländlichen Raum sehr wichtig.
• Das Markennzeichen der Werkrealschule ist die Berufsorientierung!
Die baden-württembergische Wirtschaft erkennt die Leistungsstärke der neuen
Werkrealschule und erwartet gut ausgebildete Absolventen für eine duale
Berufsausbildung. Dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kann mit
diesem berufsorientierten Bildungsangebot wirksam begegnet werden.
Die Realschule hingegen besitzt eine stärkere allgemein bildende
Ausrichtung.
• Die Werkrealschule ist eine inhaltliche Weiterentwicklung der
bisherigen Hauptschule, keine neue Schulart. Der bisherige
„Aufsetzer 10. Klasse“ – der im Volksmund ,Werkrealschule‘ genannt wurde –
wird zu einem durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang weiterentwickelt, der
zur Mittleren Reife oder alternativ nach fünf Jahren zum Hauptschulabschluss
führt. Schüler können nach der 9. Klasse mit dem Hauptschulabschluss oder
nach der 10. Klasse mit der Mittleren Reife abschließen.
• Eine Werkrealschule kann auf mehrere Standorte verteilt sein.
Es gilt: Die Klassenstufen 5 bis 7 können je einzügig auf zwei oder mehrere
Standorte verteilt werden. Die Klassenstufen 8 bis 10 sollen mindestens mit
zwei Zügen an einem Standort geführt werden – dafür sind pädagogische
Gründe, wie das Angebot des Wahlpflichtfaches, ursächlich. Die Zweizügigkeit
ist die Basis für die Umsetzung der Werkrealschule vor Ort. Die Schulträger
können dazu auch ein gemeinsames Konzept mit mehreren Standorten verfolgen.
Sie kennen die regionale Struktur am Besten und können gemeinsam passgenaue
und leistungsstarke Bildungsstandorte entwickeln. Die Verantwortlichen vor
Ort entscheiden auch, wo der Schulleiter bei einem Kooperationsmodell seinen
Sitz hat. Empfehlenswert ist der Standort, an dem die Klassen 8 bis 10
unterrichtet werden, aber bei der Werkrealschule liegt die Verantwortung bei
den Standorten, die Rechte und Pflichten der Schulen werden deutlich
gestärkt.
Folgende Punkte sind ebenfalls Kennzeichen einer Werkrealschule:
•Schülerorientierte, individuelle Förderung in den Fächern Deutsch,
Mathematik bereits ab Jahrgangsstufe 5;
• Ausweitung der Kontingentstundentafel um drei Stunden in den Klassen 5 und
6, u. a. zur Stärkung der Basiskompetenzen in Mathematik und Deutsch;
• klare Perspektive auf Erwerb der Mittleren Reife;
• verstärkte Berufsorientierung durch drei berufsorientierte
Wahlpflichtfächer „Natur und Technik“, „Wirtschaft und Informationstechnik“
sowie „Gesundheit und Soziales“;
• zeitlich flexible Praxisphasen in Betrieben, vor allem ab Klasse 8;
• systematische Kooperation mit der zweijährigen Berufsfachschule in der 10.
Klasse sowie mit regionalen Betrieben über die gesamte Schulzeit;
• Betonung der sozialen Kompetenz durch den Einsatz von Pädagogischen
Assistenten sowie durch qualitativ hochwertige Ganztagsangebote. Über den
Wechsel von Klasse 9 nach 10 entscheidet die Klassenlehrerkonferenz unter
Berücksichtigung der Bildungsempfehlung. Noten in Klasse 8 und 9 werden
Maßstab sein: Wer einen Notendurchschnitt von 3,0 in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch sowie im Wahlpflichtfach erreicht und in keinem der
genannten Fächer schlechter als ausreichend ist, lässt erwarten, dass er den
Anforderungen der Klasse 10 entsprechen kann.
• Neben den Noten ist für die Bildungsempfehlung auch die Gesamtwürdigung
des Schülers von entscheidender Bedeutung. Ein Schüler kann auch bei
verfehltem Notendurchschnitt (3,0) bei positiver Gesamtprognose der
Klassenlehrerkonferenz trotzdem nach Klasse 10 versetzt werden. So können
insbesondere Leistungsschwankungen infolge schwieriger Lebenssituationen –
wie längerer Krankheitszeiten oder Scheidungsfolgen – in der Gesamtwürdigung
durch die Klassenlehrerkonferenz angemessen berücksichtigt werden.
Verbraucherschutz und Ernährung
· Sicherheit
vom Acker bis auf den Teller
Der Schutz der Verbraucher vor
gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen
Bedarfs ist Kernthema des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in
Baden-Württemberg. Er umfasst alle Schritte von der Erzeugung über die
Verarbeitung bis zum Verzehr.
· Verbraucherschutz
und Qualität
Qualität ist ein Schlüsselwort im
Verbraucherschutz. Gut informierte und selbstbewusste Verbraucher, die sich
ihrer Marktmacht als Nachfrager bewusst sind, können erheblich zum
Qualitätsbewusstsein der Unternehmen beitragen. Sie drängen auf die
Wahrnehmung der Produzentenverantwortung: Staatliche Kontrolle kann und will
keinem Unternehmer die Verantwortung für die von ihm erzeugten Produkte
abnehmen.
· Transparenz
schafft Vertrauen
Wir verlangen Offenheit der Unternehmen
gegenüber berechtigten Informationsansprüchen der Ver-braucher. Das Land
informiert die Öffentlichkeit tagesaktuell und durch das Verbraucherjournal,
das in leicht lesbarer Form viele Themen des Verbraucherschutzes behandelt.
Für besonders Interessierte gibt es außerdem den jährlichen Bericht über die
Ergebnisse der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung. Das
„Verbraucherportal Baden-Württemberg“, das vom Land, der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg sowie Euro-Info-Verbraucher e. V. unterhalten wird, bietet
unter www.verbraucherportal-bw.de eine Fülle von Informationen rund um
Lebensmittel, Ernährung sowie gesundheitlichen und wirtschaftlichen
Verbraucherschutz.
· Schulfruchtprogramm
Ziel ist es, Kinder möglichst früh an ein
gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten heranzuführen und zu vermitteln,
dass Obst und Gemüse nicht nur gesund ist sondern auch schmeckt. Für
Baden-Württemberg stehen ab 2010 jährlich mindestens 2 Millionen Euro zur
Verfügung.
· Landesinitiative
„Blickpunkt Ernährung/Brennpunkt Lebensmittel“
Die Verbraucher erhalten im Rahmen der
Landesinitiative „Blickpunkt Ernährung/Brennpunkt Lebensmittel" ein
flächendeckendes Informationsangebot. Über landes- und kreisweite Netzwerke
vermitteln Fachkräfte aus Wirtschaft, Gesundheit, Bildung und Verwaltung
Wissenswertes über Lebensmittel vom Acker bis auf den Teller. 2010 steht das
Thema „Getränke“ im Mittelpunkt der Aktivitäten.
· Komm
in Form - die baden-württembergische Initiative für eine bessere Ernährung
von Kindern und Jugendlichen
Baden-Württemberg will die
Ernährungssituation der Kinder und Jugendlichen mit der Initiative "Komm in
Form“ in den nächsten zehn Jahren verbessern. Gemeinsam mit anderen
Fachministerien, den Bildungseinrichtungen und vielen anderen Partnern soll
das Umfeld der Kinder längerfristig so gestaltet werden, dass die gesündere
Wahl von Lebensmitteln und Getränken die einfachere Wahl wird - in den
Familien, den Kindergärten, den Schulen und in der Freizeit. Damit fördert
das Land mittelfristig die Gesundheit der Jugend und beugt Übergewicht vor.
Gute Essgewohnheiten sollen zur Selbstverständlichkeit werden. Eingebettet
ist die Initiative in die bundesweite Kampagne "IN FORM“ zur Verbesserung
der Ernährungssituation der Bevölkerung.
Landwirtschaft und Ländlicher Raum
· Die
Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist durch Ihre Vielfalt gekennzeichnet -
vom Obst- und Weinbau, über die Milchvieh- und Hühnerhaltung bis hin zum
Ackerbau. Die Instrumente der Agrarpolitik des Landes sind darauf
ausgerichtet, diese vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen unserer
Landwirtschaft zu unterstützen. Pflege der Kulturlandschaft, schonender
Umgang mit der Natur, Erhaltung der sozialen Strukturen im Ländlichen Raum -
Landwirte, die hier einen Beitrag leisten, wollen wir daher jetzt und in
Zukunft angemessen unterstützen.
· Verbraucher
erwarten von landwirtschaftlichen Produkten, dass sie gesund und hochwertig
sind. Die Agrarförderung ist deswegen in weiten Bereichen an die Einhaltung
von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit sowie
Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen gebunden.
· Neben
der Produktion von Nahrungsmitteln nimmt in Baden-Württemberg auch die
Erzeugung von Bioenergie an Bedeutung zu.
· Baden-Württemberg
ist bundesweit Vorreiter beim Ökologischen Landbau. Über 5000
Betriebe bewirtschaften heute 6,4 % der landwirtschaftlichen Fläche und die
Zahl der Biobauern hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht.
Gesunde Ernährung, Ökologie, Nachhaltigkeit - diese Motive der Verbraucher
werden den Ausbau des Ökologischen Landbaus sicherlich weiter voran bringen.
· Direktvermarktung,
Urlaub auf dem Bauernhof und andere Dienstleistungen ermöglichen es unserer
Landwirtschaft, zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Es sind vor
allem die Frauen im ländlichen Raum, die solche kreativen und neuen Ideen
entwickeln und Betriebszweige gründen und managen.
· Die
ländlichen Räume stehen für Wirtschaftskraft und hohe Lebensqualität. Sie
bilden das starke Rückgrat Baden-Württembergs.
· Auf
70 Prozent der Landesfläche lebt rund ein Drittel der
baden-württembergischen Bevölkerung. Dieser ländliche Raum in
Baden-Württemberg steht im europäischen und im Bundesvergleich gut da:
Nirgendwo sonst gibt es eine so gleichmäßig in der Fläche verteilte
dezentrale Wirtschafts- und Siedlungsstruktur, und kaum ein Raum in Europa
ist auf einem so hohen Niveau entwickelt.
· In
Baden-Württemberg steht der Ländliche Raum auch in besonderer Weise für
"HighTech im Grünen": Dort befinden sich viele Firmen, die weltweit
Marktführer sind.
· In
der Vergangenheit ist es uns gelungen, dass es in Baden-Württemberg nicht zu
einer Schieflage zu Lasten des ländlichen Raums gekommen ist. Das muss auch
in der Zukunft so bleiben. Die dezentrale Struktur war und ist
ausdrückliches Ziel der Politik für den Ländlichen Raum in
Baden-Württemberg.
· In
Zeiten knapper Finanzmittel müssen alle Spielräume genutzt werden, um die
vorhandenen Ressourcen durch bürgerschaftliches Engagement, interkommunale
und regionale Kooperation und durch Kooperation mit der Wirtschaft möglichst
effizient einzusetzen.
Zukunftsinvestitionsprogramm / Landesinfrastrukturprogramm
Ein wichtiger Bestandteil des aktuellen
Haushalts ist die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes und
der Länder und des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg. Bereits mit dem
Haushalt 2009 hat die CDU-Landtagsfraktion die Voraussetzungen geschaffen,
dass das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg mit dem
Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes eng verzahnt wird.
Auf diesem Wege werden Möglichkeiten für
wichtige Impulse für die Arbeitsplätze und die Wirtschaft im Land
geschaffen. Mit der Umsetzung der Programme wollen wir die Chance nutzen,
die Krise nicht nur zu meistern. Es gilt vielmehr, aus der aktuellen
Konjunkturkrise gestärkt hervorzugehen. Hierzu tragen neben der soliden
Haushaltspolitik der CDU-Landtagsfraktion auch das
Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes und der Länder und das
Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg bei.
5960 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 2,6 Milliarden Euro
bewilligt
Bis Mai 2010 wurden für kommunale und
Landesinvestitionen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Bundesmittel
in Höhe von 1,19 Milliarde Euro bewilligt. Dies sind knapp 97 Prozent der
insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die bisher verausgabten
Bundesmittel belaufen sich auf knapp 286 Millionen Euro (rund 23 Prozent der
zur Verfügung stehenden Bundesmittel). Von den Mitteln des
Landesinfrastrukturprogramms in Höhe von 431 Millionen Euro konnten
inzwischen gut 368 Millionen Euro (knapp 85 Prozent) bewilligt werden.
Im Rahmen beider Konjunkturprogramme
inklusive der Eigenanteile der Empfänger wurden damit mehr als 5960 Vorhaben
mit einem daraus resultierenden Investitionsvolumen von rund 2,6 Milliarden
Euro bewilligt.
Einen großen Anteil an diesem Erfolg haben
die vier Regierungspräsidien. Sie haben die Mittel schnell und
unbürokratisch genehmigt und stehen den Kommunen stets als kompetenter
Ansprechpartner zur Verfügung. Die Gelder fließen zudem vor allem dem
Handwerk und Mittelstand vor Ort zu. Durch die Konjunkturprogramme werden so
die heimische Wirtschaft unterstützt und Arbeitsplätze im Land gesichert.
Detaillierte Aufstellung im Internet
Auf der Homepage des Finanzministeriums
können Vorhabenlisten aller im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des
Bundes bewilligten Einzelmaßnahmen abgerufen werden. Die Projektlisten, die
nach Stadt- und Landkreisen gegliedert sind, werden regelmäßig aktualisiert.
Sie enthalten neben dem Gemeinde- bzw. Kreisnamen die Vorhabenbeschreibungen
sowie Informationen zum Investitionsvolumen und den eingesetzten
Bundesmittel.
Nachhaltige
Umweltpolitik
Die
Umweltpolitik des Landes Baden-Württemberg
· berücksichtigt
soziale, ökonomische und ökologische Belange mit dem Ziel einer dauerhaft
umweltgerechten Entwicklung im Land, um die Lebensbedingungen und
Entfaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen zu erhalten; sie ist
ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitstrategie des Landes;
· wird
dazu beitragen, im Land eine kontinuierlich steigende Umweltgüte, eine
Verbesserung der Luft- und der Gewässerqualität sowie einen Rückgang des
Verbrauchs natürlicher Ressourcen zu erreichen;
· unterstützt
das Umweltengagement der Bürger vor Ort und
· verschafft
dem Land eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Ländern.
Der
Umweltplan des Landes Baden-Württemberg
· enthält
eine umfassende Darstellung aktueller Problemfelder, Verbesserungsmaßnahmen
sowie konkrete Ziele zum weiteren Abbau von Umweltbelastungen mit dem
aktuellen Zieljahr 2012;
· wird
entsprechend den aktuellen Entwicklungen dynamisch fortgeschrieben.
Klimaschutz
· ist
angesichts des bereits stattfindenden Klimawandels und dessen ökologischen,
ökonomischen und gesellschaftspolitischen Folgen eine vorrangige Aufgabe der
Umweltpolitik;
· Im
„Klimaschutzkonzept 2020PLUS Baden-Württemberg“ werden sowohl visionäre
Ziele mit einer Perspektive bis 2050 entwickelt, als auch der Weg zu deren
Erreichung aufgezeigt. Als erste Schritte auf diesem Weg wird das Konzept
bereits konkrete Maßnahmen für den Zeitraum bis 2020 enthalten.
· wird
vom Land vor allem durch Förderprogramme, durch Beratungs- und
Informationsangebote, durch Bildungsprojekte und Forschungsförderung
betrieben. Allein durch die Förderprogramme des Landes wurde in den letzten
Jahren erreicht, dass bis zum Jahr 2025 mehr als 2,5 Millionen Tonnen des
Treibhausgases Kohlendioxid (CO2 ) vermieden werden kann.
· Eine
bundesweite Vorreiterrolle hat das Land mit dem Beschluss eines
Wärmegesetzes übernommen, nach dem ab 2010 bei Neubauten – und bei
Altbauten, wenn ein Austausch der Heizungsanlage erfolgt – grundsätzlich ein
Teil des Wärmebedarfs regenerativ erzeugt werden muss.
Reduzierung des Flächenbedarfs
· ist
erforderlich, um die wertvolle und knappe Ressource Boden im Interesse der
nachfolgenden Generation sparsam zu bewirtschaften;
· schafft
Qualität und Attraktivität in Städten und Ortskernen statt weiterer
Zersiedelung der Landschaft;
· muss
dazu führen, dass die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für
Siedlungs- und Verkehrsflächen (8,2 Hektar täglich im Jahr 2008) weiter
deutlich zurückgeht.
Lärmschutz
· ist
eine herausragende umweltpolitische Aufgabe geworden, um die krankmachenden
Auswirkungen des Lärms so weit als möglich einzuschränken;
· muss
zukünftig noch stärker bei der Planung von und Sanierung Straßen- und
Schienenwegen sowie bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Eckpunkte einer nachhaltigen Verkehrspolitik
Schienenverkehr
-
Der
Schienen-Personennahverkehr hat sich zu einer echten Erfolgsstory
entwickelt, seit das Land für die Bestellung der Züge verantwortlich
ist. Die Verkehrsleistungen wurden seit 1994 um 50 % gesteigert. Moderne
S- und Stadtbahnsysteme wurden aufgebaut und erweitert; im ländlichen
Raum wurden Bahnen wieder in Betrieb genommen und modernisiert. Für die
Zukunft wird die Aufrechterhaltung der erreichten Qualität unter den
Vorzeichen knapper werdender Finanzmittel wichtigstes Ziel unserer
Politik sein.
-
Das
Land kämpft weiterhin für den Ausbau des
Hochgeschwindigkeitsschienennetzes, insbesondere der Verbindung
Stuttgart – Ulm, der Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim und der
Rheintalstrecke. Besonders wichtig ist Stuttgart 21, also die
Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes und gleichzeitig die
Umwandlung des bisherigen Kopfbahnhofes in eine moderne
Durchgangsstation. Stuttgart 21 gewährleistet die Anbindung
Baden-Württembergs an die europäischen Hauptverkehrslinien im
Hochgeschwindigkeitsverkehr und bietet für weite Teile des Landes auch
im Regional- und Nahverkehr bessere Verbindungen.
Straßenverkehr
-
Das
Land sorgt seit Jahren für einen stetigen Neu- und Ausbau von
Landesstraßen. Hier wurde Vorbildliches geleistet. Dagegen hinkt der
Ausbau der Bundesfernstraßen leider hinter dem Bedarf her,
da der Bund lange Zeit nicht genügend Mittel bereitgestellt hat und
damit ein immenser Nachholbedarf beim Aus- und Neubau von
Bundesfernstraßen im Land entstanden ist.
Luftverkehr
-
Der
Flugverkehr im Land entwickelt sich kontinuierlich weiter. Mit
seinen Wachs-
tumszahlen steht der Landesflughafen Stuttgart an der Spitze der deutschen
Verkehrsflughäfen vergleichbarer Größe. Bundesweit belegt er den achten
Platz. Die Regional-Flughäfen im Land – Baden-Air-Park und Flughafen
Friedrichshafen – weisen ebenfalls ständig steigende Passagierzahlen auf.
Güterverkehr
-
Das
Land unterstützt die Bemühungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf
die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Binnenschiff.
Verbesserungen im Schienengüterverkehr der Deutschen Bahn AG müssen
jedoch genauso wie ein weiterer Ausbau der Bundeswasserstraße Neckar
wesentlich vom Bund getragen werden.
Die junge Generation im Fokus der Finanzpolitik
Baden-Württemberg lebt als Land ohne Rohstoffe vor allem von den Menschen,
die hier wohnen. Aus diesem Grund unterstützen wir nachdrücklich die Chancen
unserer jungen Generation. Dafür gilt es zum einen, die Belastung künftiger
Generationen durch eine Reduzierung der Neuverschuldung so gering wie
möglich zu halten. Zum anderen geht es um konkrete Förderung der jungen
Generation. Hierzu wird im Einzelnen Folgendes getan:
· Im Landeshaushalt 2005 fließen ungefähr 7,3 Mrd. € und damit etwa jeder
vierte Euro des Haushaltes in den Bildungshaushalt. Zirka jede zweite Stelle
des Landeshaushaltes entfällt auf den Bildungsbereich. Im
Ländervergleich liegt der Anteil der Bildungsausgaben an den Gesamtausgaben
in unserem Land am höchsten (ungefähr fünf Prozent über dem
Länderdurchschnitt, Datenbasis: 2002). Obwohl im Doppelhaushalt 2005/2006
(über die Nettoneuverschuldung hinaus) Einsparungen und
Gegenfinanzierungsmaßnahmen von insgesamt etwa 3,4 Mrd. € notwendig waren,
wurde in den Jahren 2005 und 2006 die Schaffung von 1.832 zusätzlichen
Lehrerstellen beschlossen.
· Für die Hochschulen des Landes gibt Baden-Württemberg in 2005 allein 3,1
Mrd. € aus, das sind 10 Prozent des Landeshaushaltes. Im Ländervergleich
gibt Baden-Württemberg damit am meisten für seine Studierenden pro
Jahr aus:
Baden-Württemberg:
8.575 €
Bundesdurchschnitt: nur 7.506 €.
· Die Kindergärten werden jährlich mit knapp 400 Mio. € pro Jahr
durch das Land gefördert.
· Verschiedenste Maßnahmen zur Förderung von Familien und Jugendlichen
werden mit ca. 130 Mio. € pro Jahr unterstützt (z. B. durch das
Landeserziehungsgeld, Mutter- Kind Programm, Krippen- und
Tagesmütterförderung, die Förderung von Beratungsdiensten etc).
· Die Landesmittel für die Betreuung nehmen zu. Für die Betreuung
im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“, für flexible Nachmittags- und
Hortbetreuung sind im Landeshaushalt 2005 beispielsweise 31,5 Mio. €
vorgesehen, für 2006: 35 Mio. €. Diese Angebote sollen in den nächsten
Jahren, gerade auch an den Schulen weiter gesteigert werden.
· Aktuell wurde von der Landesregierung die Stiftung Kinderland mit
einem Stiftungskapital von
50 Mio. € gegründet. Die Stiftung soll der Entwicklung und Förderung von
innovativen Projekten dienen, m kinderfreundliche Strukturen in
Baden-Württemberg weiter zu fördern. Weitere Förderprojekte; wie die
Sprachförderung im Vorschulalter; werden derzeit bereits über die
Landesstiftung finanziert.
Darüber hinaus fördert die Landesregierung Maßnahmen wie
beispielsweise das freiwillige Soziale und Ökologische Jahr, Prävention im
Kriminalbereich, Jugendbildungseinrichtungen oder die Landjugend.
Angebote für Kinder unter 6 Jahren:
-
In
Kindergärten werden i. d. R. Kinder ab dem dritten Geburtstag bis
zum Schuleintritt betreut. Die altersgemischten Gruppen stehen auch
offen für Kinder unter drei Jahren oder im schulpflichtigen Alter.
-
Aufgabe
des Kindergartens ist es, die Erziehung des Kindes in der Familie zu
ergänzen und zu unterstützen. Im Kindergarten macht das Kind
grundlegende soziale Erfahrungen, lernt Gemeinschaftssinn und Toleranz
im Umgang mit anderen. Sehr wichtig ist im Kindergarten eine intensive
Zusammenarbeit mit den Eltern.
-
Für die
Entwicklung des Kindes kommt dem Kindergarten auch ein eigenständiger
Erziehungs- und Bildungsauftrag zu. Fokus ist dabei auch die
spielerische Vorbereitung auf den Schulanfang und die Sprachförderung.
Eine enge Kooperation mit den Grundschulen wird praktiziert.
-
Derzeit
gibt es in Baden-Württemberg ca. 7.000 Kindergärten mit rund
17.800 Gruppen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist
umgesetzt, im Jahr 2004 wurde mit insgesamt 406.000 Kindergartenplätzen
ein Versorgungsgrad von 106,2 % erreicht.
-
52 %
der Kindergärten stehen in kirchlicher, 43 % in kommunaler und 5 % in
freigemeinnütziger Trägerschaft. Die Träger bestimmen die pädagogische
Konzeption und Ausrichtung des Angebots.
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Durch
die Trägervielfalt ergibt sich ein breites Angebot hinsichtlich
der pädagogischen Schwerpunkte der Einrichtungen. Die Eltern können so
das für Ihre Kinder am besten geeignete Angebot auswählen. Beispielhaft
seien genannt: Kirchliche Kindergärten, Waldorf-, Montessori- und
Waldkindergärten. Auch in Betrieben entstehen immer mehr
Betreuungsangebote für die Kinder der Mitarbeiter.
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Auch im
Bezug auf die angebotenen Öffnungszeiten reagieren die Träger auf
die Wünsche der Eltern: Die Öffnungszeiten der Einrichtungen werden
flexibler gestaltet und insgesamt länger. Zunehmend werden in
Kindergärten Mittagessen oder Gruppen mit Ganztagesbetrieb
angeboten. So gab es im Jahr 2004 781 Gruppen mit Ganztagesangebot,
Tendenz weiter steigend.
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Die
Kindergärten verursachen landesweit Betriebskosten in Höhe von
ca. 1,5 Mrd. € jährlich. Davon werden rund 13 % (195 Mio. €) durch
Elternbeiträge aufgebracht.
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Mit dem
neuen Kindergartengesetz wurde zum 01.01.2004 die Förderzuständigkeit
des Landes für die Betreuungsangebote des Kindergartens und der
altersgemischten Gruppen an die Gemeinden übertragen. Die Gemeinden
erhalten hierzu pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz in
Höhe von jährlich 394 Mio. €.
Angebote für Kinder unter drei Jahren
Betreute Spielgruppen und Kleinkindgruppen
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Hier
werden Kinder unter drei Jahren betreut und gefördert. Schon in frühen
Jahren lernen die Kinder, in Kleingruppen Beziehungen zu gleichaltrigen
Kindern und zu Erwachsenen aufzubauen.
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Träger
der Einrichtungen sind Städte und Gemeinden, aber auch Kirchen und
sonstige Träger der freien Jugendhilfe. Viele dieser Gruppen haben sich
aus Elterinitiativen heraus gegründet.
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Das
Platzangebot ist von 2.243 Plätzen in 223 Gruppen landesweit im Jahr
2000 auf 5.400 Plätze in 540 Gruppen im Jahr 2005 gestiegen.
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Das
Land fördert abhängig von der Gruppengröße und von der Betreuungszeit
mit festen Jahreszuschüssen zwischen 4.000 € und 13.400 € pro Gruppe. Im
Jahr 2005 beläuft sich diese Förderung auf insgesamt 6,83 Mio. €.
Altersgemischte Gruppen
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Auch
Kinder unter 3 Jahren können in den Kindergarten aufgenommen werden. In
diesen Fällen spricht man von altersgemischten Gruppen. Über die Öffnung
der Kindergartengruppen für unter 3-Jährige entscheidet der Träger. Im
Jahr 2004 gab es in Baden-Württemberg 2.168 Kindergartengruppen mit
diesem Angebot.
Tagespflege
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In der
Tagespflege betreut i. d. R. eine Tagesmutter zumeist Kleinkinder
einzeln oder in Kleingruppen im eigenen Haushalt. Die Betreuungszeiten
sind sehr unterschiedlich und werden nach Bedarf der abgebenden Eltern
frei vereinbart. Die Tagespflege ist eine besonders familiennahe
Betreuungsform.
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Die
Qualifizierung der Tagesmütter, die Vermittlung und Begleitung der
Tagespflegeverhältnisse wird über die Tagesmüttervereine im Land von
pädagogischen Fachkräften organisiert und durchgeführt.
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Das
Land fördert die Tagespflege finanziell durch
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Zuschüsse für die Altersvorsorge der Tagesmütter, Haushaltsmittel
jährlich rund 1 Mio. €.
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Strukturförderung über die Stadt- und Landkreise mit bis zu 60.000 €
pro Jahr und Kreis abhängig von der Einwohnerzahl,
Haushaltsmittel jährlich rund 3 Mio. €.
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Förderung der Geschäftsstelle des Landesverbandes der
Tagesmüttervereine Baden-Württemberg e. V. mit 75.400 € pro Jahr.
Fünf kurze Wahrheiten über Studiengebühren
1. Keine zusätzliche finanzielle Belastung während des Studiums
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Auf
Wunsch zinsgünstiges Studiendarlehn, das erst bei Berufstätigkeit und
entsprechendem Einkommen zurückgezahlt werden muss.
2. Die Gebühren fließen an die Hochschulen
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Zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen, jährlich rd. 150
Mio. €.
3. Studieren bleibt attraktiv für alle
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In
anderen Ländern gibt es keine Veränderung der Studienanfängerzahlen und
keine soziale Selektion durch Studiengebühren.
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Kein
Schuldenberg: ca. 6.000 € (inkl. Zinsen) sind für einen Akademiker
bezahlbar.
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Rückzahlungsobergrenze für BAföG-Empfänger bei 15.000 €.
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Ein
Hochschulabschluss heißt: Bessere Berufsaussichten, höheres
Lebenseinkommen, weniger Risiko von Arbeitslosigkeit.
4. Rücksicht auf Familien, Rücksicht auf soziale Härten, soziale
Gerechtigkeit
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Gebührenbefreiung z. B. für Studierende mit kleinen Kindern, chronisch
Kranke, größere Familien.
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Auch
Handwerksmeister, Krankengymnastinnen u. a. zahlen für ihre Ausbildung –
es ist gerecht, wenn zukünftige Akademiker einen relativ geringen
finanziellen Eigenbeitrag zu ihrer Ausbildung leisten.
5. Baden-Württemberg gibt schon jetzt am meisten für seine Studierenden aus!
Pro Studierendem pro Jahr:
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Baden-Württemberg:
8.575 €
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Bundesdurchschnitt: nur 7.506 €
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Beispiel Rheinland-Pfalz: nur 6.182 €
(Datenbasis 2002)
Ganztagsschulen –
bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Schüler
Unsere Grundsätze:
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Wir
sind für einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten im
ganzen Land und über alle Schularten hinweg. Nach wie vor sollen die
Eltern entscheiden können, wie sie ihre Kinder außerhalb der
Schulzeit betreuen.
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Der
Ausbau von flexiblen und vielschichtigen Betreuungsangeboten muss sich
in erster Linie an den jeweiligen Bedürfnissen der Beteiligten vor
Ort ausrichten. In die Planung und Umsetzung von Ganztagsschulen und
Betreuungsangeboten sollen neben den verantwortlichen Schulen und
Kommunen auch Eltern, Vereine und die anderen Träger außerschulischer
Jugendarbeit einbezogen werden.
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Schulhausbau und Betreuung sind originär kommunale Aufgaben. Der Ausbau
der Ganztagesbetreuung an Schulen ist ein wichtiger familienpolitischer
und bildungspolitischer Schwerpunkt, deshalb müssen Land und Kommunen
gemeinsam handeln.
Unser Zukunftskonzept:
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In
enger Abstimmung mit den Kommunen wollen wir in dieser und der nächsten
Legislaturperiode an etwa 40 % unserer allgemein bildenden
Schulen den Ganztagsbetrieb einführen und dafür im Endausbau im Umfang
von mehr als 1.800 Lehrerstellen Ressourcen einsetzen.
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Investitionsoffensive Ganztagsschule:
In den nächsten neun Jahren stehen insgesamt eine Milliarde Euro zum
Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung. Die
Schulhausbauförderrichtlinien wurden so ergänzt, dass die erforderlichen
Elemente des Ganztagesschulbetriebs wie Mensa, Freizeit und
Betreuungsangebote förderfähig werden.
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Der
qualifizierte ehrenamtliche Jugendbegleiter ist ein zentrales
Element unserer Ganztagsschulkonzeption. Die Jugendbegleiter werden mit
ihrem Wissen und Erfahrungsschatz das Schulleben bereichern und den
Kindern Kompetenzen vermitteln, die über das reine Schulwissen
hinausgehen.
Was wir bereits tun:
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Die
Zahl der öffentlichen und privaten Ganztagesschulen ist zum
Schuljahr 2006/07 auf 616 gestiegen.
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Verlässliche Grundschule:
Das Land fördert die Betreuungsangebote mit ca. 50 % der Personalkosten.
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Hort
an der Schule und herkömmliche Horte:
Horte bieten eine freiwillige Nachmittagsbetreuung von mindestens 5
Stunden täglich an. Das Land unterstützt die Horte mit einem
Gruppenzuschuss.
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Flexible Nachmittagsbetreuung:
Städte und Gemeinden können an Grundschulen und weiterführenden
allgemein bildenden Schulen eine bedarfsgerechte und flexible Betreuung
am Nachmittag anbieten. Das Land übernimmt ca. 30 % der Personalkosten
der Kommunen.
Bildung beginnt im Kindergarten
Der große Wissensdrang und die große Freude am Lernen von Kindern darf nicht
erst in der Schule genutzt und bestärkt werden. Bildung muss im Kindergarten
beginnen. Das bedeutet aber keine „Verschulung“ des Kindergartens, sondern
neue, für die jeweilige Altersstufe passende Lernkonzepte. Hierbei sind das
Land und die Kindergartenträger gemeinsam gefragt.
Das wird getan:
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Unterstreichung des Bildungsauftrags im Kindergartengesetz
mit zentraler Rolle der Sprachförderung.
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Festlegung des Rahmens für vorschulische Bildung und Erziehung in einem
Orientierungsplan und dessen flächendeckende Einführung bis 2009.
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Freiwillige Angebote ergänzender Sprachförderung durch
ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer für Kindergartenkinder.
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Förderung der Schulreife: Erarbeitung des Konzepts
„Schulreifes Kind“ – spezielle und intensive Förderangebote für
Kinder mit besonderem Förderbedarf.
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Vorverlegung des Schuleintrittsalters
und die Flexibilisierung der Schuleingangsstufe durch das
Reformprojekt „Schulanfang auf neuen Wegen“ in der Grundschule.
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Die
Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten wurde verbindlich
festgelegt. Die Grundschulbildungspläne bauen auf den Orientierungsplan
für den Kindergarten auf.
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Die
Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wurde mit Blick auf den
Bildungsauftrag umfassend reformiert und attraktiver gestaltet.
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Daneben
gibt es das Sprachförderkonzept der Landesstiftung für
Kindergartenkinder.
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